
Wir beraten und begleiten unsere Mandanten bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen im Zusammenhang mit Schutzrechten, insb. Patenten. Dazu gehören Lizenz‑, Entwicklungs‑, Übertragungs‑ und Kooperationsvereinbarungen mit Bezug zum gewerblichen Rechtsschutz.
Unser Fokus liegt auf der patentrechtlichen Strukturierung, der Definition von Schutzrechtspositionen sowie der Abstimmung technischer und wirtschaftlicher Interessen. Vertragsverhandlungen verstehen wir dabei als strategischen Prozess, bei dem der Wert von IP klar, nachvollziehbar und umsetzbar abgebildet werden muss.
Soweit erforderlich, arbeiten wir eng mit Rechtsanwälten zusammen, um angrenzende allgemeine zivil‑ oder handelsrechtliche Aspekte abzudecken.
