CERES-IP

Erfindervergütung

Wir befassen uns mit Fragestellungen rund um die Erfindervergütung nach dem
Arbeitnehmererfindungsgesetz für Unternehmen und Erfinder. Dazu gehören die Einordnung von Diensterfindungen und freien Erfindungen, die patentrechtliche Bewertung von Erfindungen sowie die Strukturierung von Vergütungsmodellen.

Unser Fokus liegt auf der nachvollziehbaren, praxisgerechten Umsetzung unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und schutzrechtlicher Aspekte. Wir unterstützen bei der Berechnung, Dokumentation und laufenden Anpassung von Erfindervergütungen im Lebenszyklus eines Schutzrechts.

Ziel ist eine transparente und sachgerechte Lösung, die sowohl den Wert der
Erfindung als auch die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.